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■ MauerschützenUrteile bestätigt

Berlin (AFP) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Revisionsentscheidung zwei Urteile gegen Mauerschützen bestätigt und damit seine Haltung zur Strafbarkeit der Todesschüsse bekräftigt. In der Begründung heißt es, bei den Todesschüssen an Mauer und Stacheldraht handele es sich um „schwere Verstöße gegen die Menschenrechte“, die durch keinen Befehl von Vorgesetzten zu rechtfertigen gewesen seien. Der BGH bestätigte eine sechsjährige Haftstrafe und eine zweijährige Bewährungsstrafe für zwei frühere DDR- Grenzsoldaten, die 1962 und 1965 an der Berliner Mauer mehrere Menschen getötet oder schwer verletzt hatten.

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