das wichtigste : Mauerbau war nicht sittenwidrig
BRANDENBURG/HAVEL dpa ■ Der Kauf von Grundstücken durch die DDR zum Bau des Grenzstreifens in den 60er-Jahren war nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht sittenwidrig. Darum bestehe auch kein Recht der Alteigentümer auf Rückgabe, entschied das OLG gestern. Die Richter ließen die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Eine Rentnerin hatte auf Rückgabe ihres Grundstücks in Groß Glienicke (Potsdam-Mittelmark) geklagt. Das Stück Land hatte sie 1962 für 2.400 Mark an den Kreis Potsdam verkauft.