Marrakesch-Blindenvertrag: Stevie Wonder wartet weiter
2013 wurde der Marrakesch-Vertrag verabschiedet, der Sehbehinderten mehr Literatur verschaffen soll. Die EU verwehrt bis heute seine Umsetzung.
Stevie Wonder steht auf der Bühne und grinst. Der blinde Musiker ist froh, denn er muss seine Drohung von 2010 nicht umsetzen. Er muss nicht über untätige Politiker singen. Stattdessen hält er an diesem Tag, dem 28. Juni 2013, auf dem Podium der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Lobrede: „Heute ist mein Herz im Reinen. Und mein Glaube an die Menschheit erneuert.“
Wonder schwärmt, weil nach jahrelangen Verhandlungen der Wipo-Blindenvertrag auf internationaler Ebene zustande gekommen ist: 51 Länder haben ihn am 27. Juni 2013 in Marrakesch unterzeichnet, Deutschland unterschrieb im Sommer 2014.
Der Vertrag soll den 300 Millionen sehbehinderten Menschen weltweit den Zugang zu Literatur erleichtern. Mit ihm können Blindenorganisationen grenzüberschreitend barrierefreie Literatur austauschen. Bisher stand dem meist das Urheberrecht im Weg. Der Marrakesch-Vertrag regelt auch, dass Blindenorganisationen für ihre barrierefreien Versionen nicht zwingend die Rechteinhaber anfragen müssen.
Stevie Wonder ist sich bei seinem Auftritt vor der Wipo sicher, dass die Bücherknappheit für sehbehinderte Menschen bald enden wird. Doch er hat sich zu früh gefreut. Denn nach seiner Rede werden noch über drei Jahre vergehen, bis der Marrakesch-Vertrag nicht nur genügend Unterstützer, sondern auch genügend Unterzeichner findet, die bereit sind, seine Inhalte umzusetzen.
20 Länder haben den Vertrag mittlerweile ratifiziert, darunter Nordkorea, Argentinien, Uruguay und Kanada. Deutschland und die Europäische Union sucht man auf dieser Liste allerdings vergebens. Dennoch wird der Vertrag voraussichtlich Ende September in Kraft treten können.
Zu viele Ausnahmen
Schätzungen der Europäischen Blindenunion zufolge sind in Industriestaaten nur fünf Prozent der Literatur für sehbehinderte Menschen zugänglich, etwa in Brailleschrift oder als Hörbuch. In Entwicklungsländern ist es sogar nur ein Prozent. Mit dem Marrakesch-Vertrag könnten beispielsweise das spanischsprachige Uruguay oder das französischsprachige Mali auf die deutlich umfangreicheren Bibliotheken von Spanien und Frankreich zugreifen. Beide Länder haben den Vertrag bereits ratifiziert.
„Der Marrakesch-Vertrag ist für die blinden Menschen der Welt ein Geschenk des Himmels. Aber seine Umsetzung dauert leider sehr lange und gestaltet sich schwierig, gerade in Europa“, sagt Thomas Kalisch, selbst blind und Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig (DZB).
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben die Verwertungsgesellschaften VG Wort, Literar-Mechana und ProLitteris 2011 eine Ausnahmeregelung für sehbehinderte Menschen vereinbart. Die gilt aber nur für physische Bücher, nicht jedoch für den Austausch der digitalen Versionen. Für den Marrakesch-Vertrag müsste die Schrankenregelung § 45a des deutschen Urheberrechts um eine grenzübergreifende Zugänglichkeit der Werke und die Möglichkeit des digitalen Austauschs erweitert werden.
Interessen von Rechteinhabern
Die bisherige Vereinbarung der Verwertungsgesellschaften sei nur der „kleinstmögliche gemeinsame Nenner“, kritisiert der Pressereferent (DZB) Ronald Krause. Die Vereinbarung verhindere obendrein, „dass die Regelungen in Deutschland dem Marrakesch-Vertrag angemessen modifiziert werden können“.
Woran das liegt, erklärt Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament, wie folgt: „Eigentlich wollte die Europäische Union den Vertrag gemeinsam ratifizieren, die meisten nationalen Regierungen waren damit auch einverstanden. Aber es gab eine Sperrminorität aus sieben Ländern, unter anderem war Deutschland gegen eine Ratifizierung durch die EU.“
Reda beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht. Sie wundert sich darüber, wie Deutschland seine Sperrhaltung begründet. „Es geht in der Begründung nicht um den eigentlichen Inhalt des Vertrags. Es geht allein um die Kompetenzfrage, ob die EU den Vertrag stellvertretend für alle 28 Mitgliedstaaten gleichzeitig ratifizieren kann.“
Vorstellbar ist auch, dass die Interessen von Rechteinhabern eine Rolle spielen. So warnten Patentrecht-Lobbyisten in einem Schreiben an die US-amerikanische Regierung davor, dass der Marrakesch-Blindenvertrag einen internationalen „Präzedenzfall“ dafür schaffen könnte, wie Urheberrechte „ausgehöhlt“ und „einseitige“ Ausnahmen geschaffen werden könnten.
Teil des Armdrückens
Im Briefkopf stehen mitunter der US-Chemie-Riese Procter & Gamble, Apple, Google – aber auch deutsche Unternehmen wie SAP und Siemens. Das entsprechende Dokument hat eine US-amerikanische NGO über eine Informationsfreiheitsanfrage öffentlich gemacht.
Der Marrakesch-Blindenvertrag scheint jedenfalls zum politischen Zankapfel zu geraten, obwohl sein Anliegen ein menschenrechtliches ist: die Teilhabe von sehbehinderten Menschen an Literatur zu erleichtern. Doch anstatt auf den Tischen der europäischen Regierungen auf seine Umsetzung zu warten, liegt der Vertrag derzeit in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll mit einem Gutachten klären, ob die einzelnen Länder für die Ratifizierung zuständig sind – oder die EU den Vertrag auf einen Schlag für alle Mitgliedstaaten ratifizieren kann.
Das könne die Union sehr wohl, glaubt Julia Reda, „bisher ist diese Kompetenz auch akzeptiert worden“. Schließlich hat die EU beispielsweise 2012 über eine Richtlinie für sogenannte verwaiste Werke eine Harmonisierung des europäischen Urheberrechts durchgesetzt.
Die Piraten-Politikerin geht deswegen davon aus, dass der EuGH der Union die Kompetenz zusprechen wird. Sie stellt aber noch eine mögliche Erklärung in den Raum, warum die Ratifizierung in Europa verschleppt werden könnte: Der Marrakesch-Blindenvertrag könnte Teil des Armdrückens sein, das sich die europäische Regierungen und die Union um internationale Abkommen liefern.
Zu viele Schauplätze
Bei den Freihandelsabkommen TTIP und Ceta werde schließlich heiß über die jeweilige Rolle der nationalen Parlamente und der EU diskutiert. „Es könnte auch sein, dass es sich beim Marrakesch-Blindenvertrag um einen Nebenschauplatz des größeren europapolitischen Konflikts handelt. Dass die Bundesregierung meint, wenn sie bei einem Vertrag einknickt und die ausschließliche Kompetenz der EU anerkennt, sich das auch auf die anderen Verträge auswirken könnte“, mutmaßt Reda.
Auf ihrem Blog kritisiert sie, es sei „unhaltbar, einen Revierkampf über die Kompetenzen verschiedener Institutionen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen auszutragen“. Dem stimmt auch der Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu: „Dieser Streit ist müßig. Wir wollen vorankommen, wir wollen die Büchernot beseitigen“, so Thomas Kalisch.Erst gegen Ende des Jahres wird das EuGH-Gutachten Klarheit in diesem Kompetenzstreit schaffen, schätzt die EU-Abgeordnete Reda. Dann wird der Marrakesch-Vertrag längst in Nordkorea gültig sein, aller Voraussicht nach aber nicht in Deutschland.
Der Marrakesch-Blindenvertrag fällt in den Aufgabenbereich des Bundesjustizministeriums. Dort will man sich aufgrund des laufenden Verfahrens allerdings nicht zum Vertrag äußern, heißt es auf taz-Nachfrage.
Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe
Vera Bentele, die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, drängt auf eine zügige Ratifizierung und Umsetzung. Unabhängig vom Gutachten sieht sie aber auch „die EU-Kommission in der Verpflichtung, Umsetzungsvorschläge vorzulegen, zu denen die Bundesregierung dann Stellung nehmen kann“.
Bentele nimmt jedoch die Bundesregierung nicht aus der Pflicht: „Ich erwarte, dass sie die Umsetzung des Vertrages beherzt und ambitioniert aufnimmt.“ Solange 95 Prozent der gedruckten Werke nicht zugänglich seien, könne man nicht von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe sprechen.
Vielleicht hätte Stevie Wonder den „nicht so netten Song“ über die Untätigkeit der Politiker doch besser schreiben sollen. In New York fragte er vor Delegierten der Vereinten Nationen jüngst: „Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie kein Buch zum Lesen hätten oder Informationen nicht für Sie zugänglich wären? Wir müssen das schleunigstens hinbekommen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Kochen für die Familie
Gegessen wird, was auf den Tisch kommt
Angriffe auf Neonazis in Budapest
Ungarn liefert weiteres Mitglied um Lina E. aus
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands