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Marilyn Monroe

Marilyn Monroes Adreßbuch und eine ihrer Steuererklärungen dürfen vorerst nicht versteigert werden. In Los Angeles entschied Richter Robert O'Brien, daß die Hinterlassenschaften der Schauspielerin nicht eindeutig der Galerie Odyssey gehören. Sie müssen vielmehr dem Besitz der früheren Sekretärin von Marilyn, Inez Melson, zugerechnet werden. Mehr als 400 Gegenstände weltberühmter Stars wurden am Samstag in Hollywood versteigert, darunter ein Gürtel von Elvis Presley und ein Slip (was sonst) von Madonna. Foto: Archiv

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