Mariam Blal erhält Aufenthaltserlaubnis: Wie ein Jackpot für Mariam
Das kranke Flüchtlingskind Mariam Blal und ihre Mutter erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet Reisefreiheit in ganz Deutschland, Arbeit und eine eigene Wohnung.
HAMBURG taz | Der Fall der achtjährigen Mariam Blal, die seit ihrer Geburt im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern lebt und an einer Epilepsie leidet, hat ein Ende. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte nun ein Abschiebungsverbot für ihr Herkunftsland Algerien. Mit diesem Bescheid erhalten beide innerhalb weniger Tage automatisch eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.
Die taz hatte am 11. Februar über Mariam Blal berichtet, die trotz ihrer schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde im Flüchtlingslager in Parchim untergebracht wird – obwohl laut aktueller Gesetzeslage in Mecklenburg-Vorpommern auch eine Unterbringung in einer Wohnung möglich wäre.
Nach Bekanntwerden des Falls hatte das CDU-regierte Innenministerium angekündigt, dafür zu sorgen, dass „etwas passieren werde“. Thomas Wanie, Anwalt der Kleinfamilie, sagt: „Über zehn Jahre ist absolut nichts passiert. Es ist schon ärgerlich und irgendwie zynisch, dass erst gehandelt wird, wenn ein Schicksal der breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Dann geht alles plötzlich ganz schnell.“
In dem Bescheid über das Abschiebungsverbot, der der taz vorliegt, heißt es zur Begründung, „dass Sara Blal aufgrund ihrer unehelich im Bundesgebiet geborenen Tochter im Falle einer Rückkehr nach Algerien geächtet würde und keinerlei Möglichkeit der sozialen Reintegration hätte.“ Mariams Geburt liegt mittlerweile acht Jahre zurück.
Zu zweit auf 18 Quadratmeter
Sie und ihre Mutter wurden jahrelang in Deutschland nur geduldet. Noch leben sie weiterhin in ihrem 18 Quadratmeter großen Zimmer im Flüchtlingslager, Küche und Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Die zuständige Ausländerbehörde weigerte sich bisher – trotz zweier ärztlicher Gutachten mit der Bitte um dezentrale Unterbringung – die beiden in einer Wohnung unterzubringen. Opposition, Flüchtlingsrat und Pro Asyl kritisierten das Vorgehen der Behörde scharf: Der Fall verstoße in mehreren Punkten gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Die kommende Aufenthaltserlaubnis ist für Mutter und Tochter Blal nun wie ein Jackpot: Sie dürfen sich in der Bundesrepublik frei bewegen, Sara Blal hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, bis sie einen Job findet, steht ihr der Hartz-IV-Regelsatz zu, vom Jobcenter wird den beiden eine Wohnung gestellt. „Ich glaube das nicht“, sagt Sara Blal. „Erst, wenn wir aus dem Lager hier raus sind, kann ich wieder ruhig schlafen.“ Sie will mit ihrer Tochter Mariam nun nach Hamburg ziehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Demokratieförderung nach Ende der Ampel
Die Lage ist dramatisch