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Manning-Prozess in den USAWhistleblower gegen Whistleblower

Von Angesicht zu Angesicht: Zum ersten Mal ist der Whistleblower Bradley Manning am Dienstag im Gerichtssaal mit dem Mann konfrontiert worden, der ihn verraten hat.

Sieht kein Problem mit dem Verrat: Adrian Lamo (mi). Bild: dapd

WASHINGTON taz | Der ehemalige Computerhacker Adrian Lamo sagte am Dienstag im Ermittlungsverfahren gegen den 24-jährigen Soldaten Bradley Manning aus.

Die Erkenntnisse, die er im Mai 2010 aus mehreren Chats mit Manning gewonnen habe, seien derart ungeheuerlich gewesen, dass sie sofortiges Handeln erfordert hätten, so Lamo vor dem Ermittlungsrichter in Fort Meade US-Bundesstaat Maryland. Dass er Manning angezeigt habe, sehe er aber nicht als Verstoß gegen den Informatenschutz.

Der 30-jährige Lamo hatte Manning im vergangenen Sommer nach einer ausgiebigen Konversation im Internet an die US-Bundespolizei FBI sowie die Armee verraten. Unter dem Chat-Namen "bradass87" hatte Manning, der im Irak stationierte Computer-Analyst der US-Armee, seinem Kontaktmann Hunderte von geheimen Regierungsdokumenten zukommen lassen.

Der Zeuge der Anklage ist ein überführter Hacker, dem das autistische Asperger-Syndrom nachgewiesen wurde. Schon 2004 wurde er verurteilt, weil er die Netzwerke von Microsoft und der New York Times gehackt hatte.

"Eine Bedrohung für sich und andere"

Im Vorfeld des Anhörungstags hatte eine ehemalige Vorgesetzte Mannings Zweifel an der Entscheidung geäußert, dass Manning jemals im Irak hätte stationiert werden dürfen. Jihrleah Showman zweifelte an Mannings psychischem Zustand. Sie führte einige gewaltsame Szenen mit Manning an, die ihrer Meinung nach belegen, "dass er eine Bedrohung für sich und andere war."

So habe der junge Soldat ihr etwa im Mai 2010 ohne Grund ins Gesicht geschlagen. Daraufhin war er degradiert worden. Zuvor habe sie erlebt, wie Manning einen Vorgesetzten angeschrien habe, während vor Wut Speichel aus seinem Mund geflossen sei. Ein andermal habe er ihr gestanden, dass er unter Verfolgungswahn leide. Er "fühlte, dass ihm jemand zuhörte, wenn er sich unterhielt und dass er niemandem in der Einheit trauen konnte.", so Showman.

Später, als Manning bereits im Irak stationiert gewesen sei, habe es mehrfach gewalttätige Übergriffe gegeben. Die Ex-Vorgesetzte sei wütend darüber gewesen, so jemanden wie Manning in dem Kriegsgebiet zu stationieren.

Für die Beobachter des Prozesses stellte sich die grundsätzliche Frage, warum die Vorgesetzten von Manning ihn nach allem, was sie über ihn wussten, trotzdem in den Irak versetzten und ihm Zugang zu geheimen Dokumenten gewährten. Eine Antwort darauf gab es nicht. Manning soll zwischen November 2009 und Mai 2010 tausende geheime US-Militärdokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan an Wikileaks weitergegeben haben.

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4 Kommentare

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  • HB
    Hellie Bu

    Liebe taz, wie kommt ihr dazu kommt, Adrian Lamo als Whistleblower zu bezeichnen?

    Nicht jedem, der irgendwas (oder in dem Fall irgendwen) verrät, gebührt diese Bezeichnung. Ich dachte, in annähernd linken Kreisen, denen sich die taz zurechnet, wäre der Begriff Whistleblower positiv besetzt?

  • H
    Hans

    Die Frage ist, ob Lamo ein Agent-Provocateur für den Geheimdienst war.

     

    Der ganze Fall ist einem demokratischen Staat nicht würdig, aber da muss sich die USA nicht sorgen, da sie diesen Status nicht mehr für sich beanspruchen können.

  • T
    Thomas

    Das FBI Geheimpolizei? - Federal bedeutet Bundes...taz ihr könnt es einfach nicht, wann hört ihr auf den Praktikanten die Website zu überlassen?

     

    Zu dem Rest...wers glaubt wird seelig -.- In Deutschland werden alle "Anderen" als Einzelgänger/täter abgestempelt, in den USA werden sie deskreditiert.

  • I
    illmtalkelly

    Schade, dass solche politisch brisanten Prozesse immer wieder mit der Demontage des "Nestbeschmutzers" enden, siehe Gustl Mollath. Staatlich organisierter Rufmord. Als ob es relevant wäre, in welcher Verfassung sich der Whistleblower befand. Was er zu whisteln hatte, ist doch entscheidend. Widerliches Gericht, dass solche Zeugen überhaupt zulässt.