: Mangelhafte Verordnung
■ betr.: "Die Ozonkiller treiben es im Ausland weiter", taz vom 23.3.90
betr.: „Die Ozonkiller treiben es im Ausland weiter“,
taz vom 23.3.90
Die im Artikel angegebenen Termine des FCKW -Reduzierungsplans des Bundesumweltministers sind teilweise falsch. Töpfers Entwurf sieht folgendes vor: Mit dem Beschluß und Inkraftreten des Gesetzentwurfes werden FCKWs in Spraydosen sowie zur Herstellung von Verpackungsmaterial und Kunststoffgeschirr untersagt. Ab Januar 1992 dürfen FCKW als Reinigungs- und Lösemittel, als Hitze- und Kältemittel, zum Beispiel in Kühlschränken und zur Aufschäumung von Kunststoff, nicht mehr verwendet werden. Ab Januar 1996 werden einige Halo(ge)ne in Feuerlöschanlagen und -geräten verboten.
Mit diesem Gesetzentwurf versucht Töpfer, die besorgte Bevölkerung zu beruhigen und die lebensfeindlichen Profitinteressen der Kali-Chemie und Hoechst AG durch folgende Ausnahmeregelungen zu wahren:
1. Der Export von FCKW bleibt erlaubt, obwohl 60 Prozent der bundesdeutschen FCKW-Produktion ins Ausland geht. Von einem FCKW-Verbot kann daher keine Rede sein.
2. FCKW-Arten und Halo(ge)ne mit geringer Ozonschicht -Zerstörungskraft werden nicht verboten. Der Industrie wird ermöglicht, durch kleinere Umstellungen die Produktion (jährlich etwa 100.000 Tonnen) auf diese Ozonkiller zu verlagern.
Hinzu kommen die viel zu lang angesetzten, oben genannten Fristen zur FCKW-Reduzierung. Dabei gab das Bundesumweltamt in Berlin vor kurzem eine Studie heraus, die den FCKW -Ausstieg und die Umstellung auf andere Verfahren für schneller möglich hält, als dies Töpfers Gesetzentwurf vorsieht.
Um den öffentlichen Druck zu verstärken, können bei der Initiative FCKW-Stop, Prinz-Albert-Str. 43, 5300 Bonn, für drei DM in Briefmarken Materialien angefordert werden.
Der Widerstand gegen die fortgesetzte FCKW-Herstellung wächst, und bei weiter steigender öffentlicher Empörung stehen die Chancen nicht schlecht, Töpfers mangelhafte Verordnung vom Tisch zu fegen.
Frieder Darge, Syke
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