: Man ist da irgendwie hineingekommen
Der erste Mauerschützenprozeß geht zu Ende/ Urteil am Montag/ Schlußworte der Angeklagten ■ Aus Berlin Götz Aly
Nach fast fünf Monaten Verhandlungsdauer wird die 23. Strafkammer am kommenden Montag — aller Voraussicht nach — das Urteil im Prozeß um den Tod des Chris Gueffroy verkünden. Gestern beendete die Phalanx von acht Verteidigern ihre Plädoyers. Alle forderten sie den uneingeschränkten Freispruch ihrer Mandanten; die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von 24 bzw. 20 Monaten gefordert. Am späten Nachmittag hatten die Angeklagten das letzte Wort.
„Ich wollte nur mal sagen“, so begann Andreas Kühnpast, „daß ich hoffe, daß das Gericht die Situation, wie wir sie damals hatten, richtig beurteilen wird. Man ist in das Ganze irgendwie reingekommen und konnte es nicht beeinflussen. Was passiert ist, wird mich wohl bis zum Ende meines Lebens beschäftigen. Trotzdem bin ich der Meinung, daß ich mich nicht strafbar gemacht habe.“ Die anderen Mitangeklagten äußerten sich ähnlich und waren wohl auch von ihren Verteidigern ähnlich konditioniert worden. Mike Schmidt war von seinem Anwalt Eisenberg mit diesem Rat bedacht worden: „Du sagst am besten gar nichts, nur daß es dir sehr leid tut, daß da einer zu Tode gekommen ist. Dann schließt du dich einfach deinem Verteidiger an. Da kannst du nichts falsch machen.“ So geschah es.
Ein Teil der Argumente der Verteidigung wiegt schwer: Sie beziehen sich darauf, daß das Tatgeschehen nicht genau aufgeklärt werden konnte und daß die Angeklagten entsprechend der Gesetzeslage der DDR gehandelt hätten. Auch sei es bedenklich, wenn hier ein Pilotverfahren gegen die „Kleinen“ geführt werde, um damit Argumente und Anklagegründe für die geplanten Prozesse gegen die „Großen“ zu sammeln. In der Vorbereitung und Begleitung des Prozesses seien Recht, Moral und Politik in bedenklicher Weise durcheinandergemischt worden und das Verfahren deshalb politisch und justizpolitisch überfrachtet worden. Andere Argumente des insgesamt 14stündigen Verteidigungsmarathons waren kaum juristisch: Immer wieder wurde darauf hingewiesen, wie glimpflich die NS- Verbrecher in der Bundesrepublik davongekommen seien, grell wurden Hiroschima, My Lai und der Golfkrieg auf die düsteren Moabiter Wände projiziert. Gerade so, als gelte es das Versagen der deutschen, aber auch der internationalen Justiz nun erneut festzuschreiben.
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