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Malaria-Skandal

Im Prozeß um die fristlose Kündigung von Manfred Dietrich, Chef des Tropeninstituts, hat das Gericht gestern erneut einen Vergleich vorgeschlagen. Da die behauptete Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Tod von fünf Malaria-Patienten nicht unumstritten sei, sollte man sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Dietrichs' 65. Lebensjahr einigen. Aufgrund des von den Behördenanwälten nachgereichten „umfangreichen Prozeßstoffes“ vertagte das Gericht die für gestern geplante Entscheidung auf den 24. Mai.

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