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Archiv-Artikel

in kürze TELEKOM-RECHNUNG Mahnung gut prüfen

Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Telekom nur noch die Telefongebühren anmahnt, die ihr selbst zustehen. Wer als Call-by-Call-Telefonierer den beigefügten Überweisungsträger nutzt, begleicht laut Finanztest damit nur einen Teil der Gesamtrechnung. (ap)