in kürze TELEKOM-RECHNUNG : Mahnung gut prüfen
Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Telekom nur noch die Telefongebühren anmahnt, die ihr selbst zustehen. Wer als Call-by-Call-Telefonierer den beigefügten Überweisungsträger nutzt, begleicht laut Finanztest damit nur einen Teil der Gesamtrechnung. (ap)