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■ MännerfußballMöller-Attentat

Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart befaßt sich seit gestern mit dem Messerattentat auf den ehemaligen HSV-Profi Oliver Möller vom 12. Januar dieses Jahres in der Stuttgarter Hans-Martin-Schleyerhalle. In dem Verfahren geht es um die endgültige Unterbringung der 29jährigen taubstummen Frau, die bei einem Hallen-Fußballturnier mit einem Klappmesser auf den damaligen HSV-Spieler eingestochen hatte. Sie kam nach der Tat kurz in U-Haft und wurde vorläufig in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Nach eigenen Angaben wollte sie durch die Tat auf sich aufmerksam machen.

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