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Archiv-Artikel

MINDESTENS 1.500 EURO?

Die Löhne der Beschäftigten werden in Deutschland nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern von Gewerkschaften und Unternehmern ausgehandelt. Der von Ver.di-Chef Frank Bsirske angeregte gesetzliche Mindestlohn würde dieses Prinzip der Tarifautonomie durchbrechen. Neben Ver.di fordert dies auch die Gaststätten-Gewerkschaft NGG. Die Beschäftigten dieser Branchen sind von Niedriglöhnen besonders betroffen. NGG schlägt eine Untergrenze von 1.500 Euro brutto pro Monat vor.

Ein gesetzlicher Mindestlohn würde jene Beschäftigten vor Lohnsenkungen schützen, die bereits heute als arm gelten. In Westdeutschland verdienen 2,2 von 18 Millionen Vollzeitbeschäftigten weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Vollzeitlohns. Diese Löhne liegen um die 1.350 Euro brutto. In Ostdeutschland verdienen 400.000 von 4,2 Millionen Vollzeitbeschäftigten so wenig. Wenig Geld gibt es vor allem in Dienstleistungsbranchen: im Einzelhandel, bei Sicherheitsdiensten, aber auch in Anwalts- und Arztpraxen.