■ MIETVERTRÄGE: Bei Tod Kündigung?
München (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe soll entscheiden, ob in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Mietvertrag eines verstorbenen Partners von dessen Freund oder Freundin übernommen werden kann. Während das OLG Saarbrücken den Einstieg des Lebenspartners in das Mietverhältnis des Verstorbenen für rechtens hält, lehnt das Bayerische Oberste Landesgericht dies unter Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen