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Archiv-Artikel

MIETERHÖHUNGEN BGH erleichtert Begründung

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat Vermietern die Begründung von Mieterhöhungen erleichtert. Ein einfacher Mietspiegel reiche grundsätzlich aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, so der BGH gestern. Auf deren Basis können Vermieter gegebenenfalls eine Mieterhöhung verlangen. Nicht unbedingt erforderlich ist ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter qualifizierter Mietspiegel. Im konkreten Fall hatte sich ein Mann aus Ba-Wü gegen eine Mieterhöhung von 76,69 Euro gewehrt. (dpa)