MELODIE ALS KLINGELTON : Gema-Lizenz reicht
Wer eine Melodie als Klingelton für Mobiltelefone verwenden will, braucht dazu in der Regel keine Genehmigung des Komponisten. Im Normalfall reiche eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft Gema gegen eine Gebühr aus, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes. (Az.: I ZR 23/06) (epd)