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Archiv-Artikel

MEDIENTICKER

ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen in der öffentlichen Diskussion um die Höhe der Rundfunkgebühr ihre Position durch ein Rechtsgutachten untermauern. Bei dem Staatsrechtler Professor Fritz Ossenbühl haben sie eine Expertise über „Rechtsfragen zur Festsetzung der Rundfunkgebühr“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird heute in Mainz vorgestellt. Nachdem mehrere Ministerpräsidenten angekündigt hatten, dass sie der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung um 1,09 Euro auf 17,24 Euro monatlich zum 1. Januar 2005 nicht zustimmen werden, sollte Ossenbühl der Frage nachgehen, welchen Spielraum die Länder in dieser Frage eigentlich haben und ob sie von den Vorschlägen der unabhängigen Gebührenkommission (KEF) überhaupt abweichen dürfen. DPA