: MEDIENTICKER
Der Jugendschutz wird künftig auch bei Onlinespielen gestärkt. Erstmals können Anbieter von reinen Onlinespielen ihre Spiele ab Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen. Die Spielebranche begrüßt die neue Gesetzesgrundlage: „Damit wird eine zentrale Lücke im Jugendmedienschutz beseitigt“, sagte Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.). Der von den Ministerpräsidenten ratifizierte neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) stellt die Weichen für die neue Regelung.
Bislang hatte die freiwillige Selbstkontrolle der Branche durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) keine rechtliche Grundlage, Altersfreigaben auch für Onlinespiele auszugeben. Die USK kündigte an, auch eine Selbstklassifizierung für Spielehersteller anzubieten, mit der die Entwickler die Einordnung in bestimmte Altersklassen selbst vornehmen. Der Vorteil der Alterskennzeichnung: Jugendschutzprogramme können die Klassifizierung erkennen und je nach Voreinstellung das Onlinespiel blockieren oder zulassen. (dpa)