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Luther plant Impf-Untersuchung

Von der Senatsgesundheitsverwaltung wird derzeit geprüft, ob der Jugendgesundheitsdienst dreijährige Kinder auf nicht erhaltene Schutzimpfungen untersuchen kann. Grund für diese Maßnahme sei der rückläufige Durchimpfungsgrad, wie Gesundheitssenator Luther (CDU) erklärte. Da es keine Impfpflicht und auch keine Mitteilungspflicht über Impfungen gebe, müsse rechtzeitig und wirksam Vorsorge getroffen werden. Dabei wies Luther darauf hin, daß eine Impfversorgung durch niedergelassene Kinderärzte gesichert ist. Auch in Ostberlin werden Schutzimpfungen grundsätzlich von niedergelassenen Ärzten vorgenommen und den Krankenkassen in Rechnung gestellt.

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