Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter: Kabinett beschließt Mindestlohn

Ab Januar sollen Zeitarbeiter einen Mindestlohn bekommen. Außerdem werden in anderen Branchen die Mindestlöhne angehoben.

Gebäudereiniger bekommen mehr Geld - aber erst nach Weihnachten. Bild: dpa

BERLIN dpa | Auch für die rund 900.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt vom 1. Januar an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin.

Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90.000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestens 11,00 Euro. Er steigt um 20 Cent pro Stunde. Die rund 900.000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern. Bislang galten 8,55 Euro und 7,00 Euro.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Mindestlöhne bundesweit damit künftig in elf Branchen mit zusammen etwa 4 Millionen Beschäftigten allgemeinverbindlich.

Von der Leyen fordert Einigung bei Equal Pay

Von der Leyen äußerte sich zufrieden über den ersten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, der vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schütze. Sie forderte die Tarifparteien auf, "auch den zweiten Schritt zu tun und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft".

Sollten sich Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite im ersten Quartal 2012 darauf nicht einigen können, werde die Politik ihre Zusage aus dem Hartz-Kompromiss einlösen: Dann werde sie "den richtigen Zeitpunkt" für das sogenannte Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen, kündigte von der Leyen an. Mit Equal Pay wird die Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitern bezeichnet.

An die Mindestentgelte müssen sich auch alle in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland halten. Wegen formaler Mängel war der bereits im Juli vorgelegte Mindestlohntarifvertrag auf dem Weg zur Allgemeinverbindlichkeit monatelang hängen geblieben.

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