Lohnlücke bei 23 Prozent: Frauen erhalten weiterhin weniger
Das statistische Bundesamt teilte jetzt mit: Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern stagniert weiterhin bei 23 Prozent. Die Bundesregierung wollte das eigentlich ändern.
BERLIN taz | Frauen verdienen in Deutschland knapp ein Viertel weniger als Männer. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit. Zwar stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent und damit auf 14,90 Euro. Männer bekamen 2,6 Prozent mehr und erhielten damit durchschnittlich 19,40 Euro pro Stunde. Damit betrug die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern 23 Prozent. Deutschland rangiert im EU-Vergleich auf den hinteren Plätzen.
Eigentlich wollte die Bundesregierung diese Differenz bis 2010 auf 15 Prozent verringern. Bis 2015 sollte sie auf 10 Prozent sinken. Stattdessen ist sie gleich geblieben und zwischenzeitlich sogar gestiegen.
Die Ursachen für die Gehaltsunterschiede liegen vor allem in der Arbeitsmarktpolitik. Frauen arbeiten überwiegend im Bereich personenbezogener und schlecht bezahlter Dienstleistungen sowie im Gesundheitswesen. Darüber hinaus nehmen sie häufig Teilzeitjobs an. Seit 1998 ist die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 39 Prozent gestiegen. Zwei Drittel der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
In besser bezahlten Spitzenposition sind Frauen dagegen selten zu finden. Lediglich 6 Prozent Frauen finden sich an der Spitze von Großunternehmen, 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Unternehmen sind weiblich.
Gewerkschaften fordern seit Jahren, die Löhne zwischen Frauen und Männern anzugleichen. So sprach sich Ingrid Sehrbrock, Vizevorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bereits vor einem Jahr für einen regelmäßigen Einkommensbericht der Bundesregierung aus, um die Einkommensentwicklung transparent zu machen. "Alle Frauen haben ein Anrecht darauf, dass ihre Arbeit wertgeschätzt und fair entlohnt wird", sagte Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Dafür seien eine Regulierung bei der Leiharbeit, ein gesetzlicher Mindestlohn und branchenspezifische Mindestlöhne unerlässlich.
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