piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze KÜNDIGUNGSVERFAHREN Lohn für Verweigerer

Ein Arbeitnehmer hat auch dann Lohnanspruch, wenn er sich während eines Kündigungsschutzverfahrens weigert, in den Betrieb zurückzukehren. Dem Mitarbeiter sei bis zur Klärung eine Weiterarbeit nicht zuzumuten, urteilte das LAG Mainz (Az. 4 Sa 655/02). (dpa)