in kürze KÜNDIGUNGSVERFAHREN : Lohn für Verweigerer
Ein Arbeitnehmer hat auch dann Lohnanspruch, wenn er sich während eines Kündigungsschutzverfahrens weigert, in den Betrieb zurückzukehren. Dem Mitarbeiter sei bis zur Klärung eine Weiterarbeit nicht zuzumuten, urteilte das LAG Mainz (Az. 4 Sa 655/02). (dpa)