■ Störzeile: Lob der Gerechtigkeit
Urteilsschelte? Macht man nicht, sowas. Erst recht nicht, wenn überhaupt kein Urteil vorliegt. Lob aber dürfte erlaubt sein, das der Gerechtigkeit zum Beispiel. Und ein dreifach Bravo für die umsichtige Weise, wie in überlasteten Gerichten Prioritäten gesetzt werden.
Da hat jemand – nicht irgendwer, ein Amtsträger vielmehr – zwar irgendwie Körper verletzt. Aber vielleicht – und die Juristen haben schließlich Erfahrung mit so etwas – war das ja gerechtfertigt. Und ganz bestimmt sogar würde das Gericht in arge Bedrängnis geraten, wenn es in dieser Sache länger verhandelte als von vornherein terminiert. Denn andere, die noch auf Gerechtigkeit warten, müßten ihrer noch länger harren.
Und davon gibt es, gerade an Amtsgerichten, viele. Man denke nur an die zahlreichen Sozialhilfebetrüger, die oft jahrelang, Monat für Monat, 143,37 Mark zuviel bezogen haben. Dieses Ausmaß an krimineller Energie schreit förmlich nach einem schnellen Urteil – nicht zuletzt, um andere abzuschrecken. Während einem Beamten schließlich grundsätzlich klar ist, was sich geziemt. Und ihm eben bloß ausnahmsweise mal die Hand ausrutscht.
Obendrein wird sich das eine oder andere süße Waisenkind in einem SOS-Kinderdorf bald über drei neue T-Shirts (gute Qualität) freuen können.
In Zeiten der engen Gürtel kann dies durchaus gesamtgesellschaftlich nutzbringend sein. Und überzeugt dann hoffentlich auch die wenigen, die bislang dachten, daß den Behörden an der Strafverfolgung besonders gelegen ist, wenn eine Körperverletzung im Amt begangen wurde – oder auch zwei oder drei. Stefanie Winter
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