Linke Szene: Bauanleitung für Molotowcocktails
Ein Buchhändler steht wegen des Verkaufs linksradikaler Zeitschriften vor Gericht. Der Vorwurf lautet unter anderem: Verstoß gegen das Waffengesetz.
Zunächst war nur ein Verhandlungstag angesetzt - doch am Freitag zeigte sich im Verfahren gegen den Buchhändler Frank C., dass der Prozess wohl länger dauern wird. Wegen der Anleitung zu Straftaten und einem Verstoß gegen das Waffengesetz ist der Geschäftsführer des Ladens OH 21 angeklagt. Er soll "billigend in Kauf genommen" haben, so Oberstaatsanwalt Ingo Kühn, dass die linken Szenezeitschriften Interim und Prisma in dem Laden verkauft wurden. Den gleichen Vorwurf hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei weitere Buchläden erhoben.
Bei zwei Razzien im April und Juli 2010 waren in den Buchläden die beiden Szenezeitschriften gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Buchhändler C. nun vor, gewusst zu haben, dass in den Zeitschriften Anleitungen zur Durchführung von Straftaten, wie den Bau von Molotow-Cocktails, abgedruckt waren.
Für den Verteidiger Ulrich von Klingengräff ist die Anklageschrift mit heißer Nadel geschrieben. "Es wurde noch nicht einmal festgestellt, ob der Geschäftsführer von der Interim wusste", stellt Klingengräff fest. Am Freitag hat das Gericht zwei Polizeibeamte als Zeugen vernommen, die die Sachlage jedoch nicht klären konnten. Die erste Zeugin, eine Polizeibeamtin, die bei einer Durchsuchung des Buchladens anwesend war, konnte sich nur noch sehr grob an die Durchsuchung erinnern. Sie beschrieb den Laden "als einen normalen Buchladen mit Büchern über Geschichte". Ob die Zeitschriften für Kunden frei zugänglich ausgelegen haben, blieb strittig.
Ein zweiter Prozesstag ist nun für den achten März angesetzt. Bis dahin sollen die beschlagnahmten Zeitschriften ausgewertet werden.
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