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Limbach darf bleiben

Im Abgeordnetenhaus ist gestern ein Mißtrauensantrag der CDU -Opposition gegen Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) gescheitert. In namentlicher Abstimmung votierten 70 der 134 anwesenden Abgeordneten gegen den Antrag, 63 Abgeordnete stimmten dafür, eine Stimme war ungültig. Für ein erfolgreiches Mißtrauensvotum wären mindestens 70 Ja-Stimmen erforderlich gewesen. Anlaß des CDU-Antrags war die Ablösung des Generalstaatsanwalts Treppe. Er hatte sich geweigert, die Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft umzusetzen, bei der die für politische Straftaten zuständigen Abteilungen aufgelöst werden sollen. Der Senat hatte daraufhin Treppe durch das Abgeordnetenhaus abwählen lassen.

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