Liberalisierung der Kfz-Zulassung: Dickes B soll mobil werden
Hessens Verkehrsminister will die Kfz-Zulassung liberalisieren. Bei einem Umzug soll das Kennzeichen mitziehen. Polizisten sind nicht begeistert.
BERLIN taz | „OHV – ohne Hirn und Verstand“, MOL – meistens ohne Lappen“, „TF – Trottelfahrer“. Mit solchen und ähnlichen Betitelungen bedenkt manch gestresster Berliner Autofahrer Fahrzeugführer aus dem Umland der Hauptstadt, wenn diese ihm zu langsam auf den Berliner Straßen unterwegs sind.
Und manch Fahrer aus den Landkreisen Oberhavel (OHV), Märkisch-Oderland (MOL) oder Teltow-Fläming (TF) flucht über „blöde Buletten“ – mit dem „B“ auf dem Nummernschild –, wenn Berliner Fahrzeugführer über Brandenburger Landstraßen schleichen, weil sie die Einfahrt zu einem Biohofladen oder Freibad am See suchen. Solche regionalen Animositäten gibt es überall in der Republik – aber bald könnte die Lokalisierung der Adressaten schwerer fallen.
Denn der hessische Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) möchte bundesweit die Pflicht für Fahrzeughalter abschaffen, bei einem Umzug in einen anderen Kreis ein neues Kfz-Kennzeichen zu erwerben. Dafür wird Posch auf der heute in Kassel beginnenden Verkehrsministerkonferenz der Länder werben.
Verbindung zur Heimat
In Hessen gilt diese Regelung seit 2009. Wer etwa von Kassel nach Darmstadt oder von Gießen nach Frankfurt/Main umzieht, kann sein altes Kennzeichen behalten. „Autofahrer können so ihre Verbindung zu ihrer Heimat ausdrücken“, sagte Poschs Sprecher, Wolfgang Harms, der taz. Und sie sparten Geld für neue Nummernschilder.
Die neue Adresse des Fahrzeughalters muss aber weiterhin der Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden. Das ist notwendig, damit die Autoversicherer die jeweiligen Regionalklassen wählen können – und damit die Polizei Unfallflüchtigen auf die Spur kommen kann.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt Poschs Vorschlag ab. Würde er umgesetzt, würde der polizeiliche Ermittlungsaufwand noch größer, so Gewerkschaftschef Rainer Wendt. Zum Beispiel bei einem schweren Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. „Stellen Sie sich vor, wir kennen das Kennzeichen des Verursachers, können ihn aber nicht schnell genug ermitteln. Wenn wir ihn dann zwei Tage später haben, ist er nüchtern, und wir können ihm eine Trunkenheitsfahrt nicht nachweisen.“
Harms weist das zurück. Die Halterdaten seien zentral hinterlegt. Wenn diese nicht aktuell seien, weil die Fahrzeughalter sich nicht umgemeldet hätten, liege das nicht an der Nummernschildmitnahme. „In Hessen hatten wir nicht eine Beschwerde der Polizei.“
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