Lex Airbus: In schlechter Verfassung
Nein, Seligsprechungen nützen nichts. Der Heiligenschein in Gesetzesform, den die Bürgerschaftsmehrheit morgen ausstellen wird, ist eine Kapitulationsurkunde, aufgesetzt von einem Großinvestor. Aber Sieger haben ja schon immer ihre Bedingungen diktiert.
Kommentarvon SVEN-MICHAEL VEIT
Die Lex Airbus kann rechtliche Fehler nicht nachträglich „heilen“, wie Juristen das nennen. Zwei Jahre nach der Planfeststellung ein Gemeinwohl-Attest nachzureichen, ist rechtlich unhaltbar. Zumal nicht der Hauch eines Indiz auf dem Tisch liegt, welches den allgemeinen Nutzen der Werkserweiterung belegen könnte. In Sonderheit mangelt es an einer Arbeitsplatzgarantie. Von der war nie die Rede, von der ist auch im Gesetzentwurf keine Rede; und wer nur einen Funken gesunden Menschenverstand besitzt, der ahnt, warum.
Mit dem Gesetz würde aber zugleich allen künftigen Forderungen von Airbus vorab die Absolution erteilt: Einmal gemeinnützig, immer gemeinnützig. Was für eine stolze Stadt, die sich so unterwirft, was für VolksvertreterInnen, die morgen Abend ihre verfassungsrechtliche Legitimation zurückgeben. Augen zu und durch, und wenn in ein paar Jahren ein Gericht schimpft, ist es schon zu spät: Mühlenberger Loch vernichtet, Neuenfelde planiert.
Ein solches Parlament ohne Selbstachtung ist nicht mehr ernst zu nehmen. Airbus tut das eh schon lange nicht mehr.
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