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Leukämiekranke richtig behandelt

■ Ermittlungen gegen den behandelnden Arzt werden eingestellt / Kind starb nicht wegen Behandlungsfehlern

Memmingen/Ulm (taz) – Gut eineinhalb Jahre lang ermittelte die Memminger Staatsanwaltschaft gegen den Ulmer Arzt Martin Ernst wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eines leukämiekranken Mädchens. „In Kürze wird wohl das Ermittlungsverfahren abgeschlossen“, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Stoeckle. Dem Mediziner konnten nach einen jetzt vorliegenden Gutachten keine Behandlungsfehler nachgewiesen werden.

Der Arzt hatte die Behandlung der leukämiekranken Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach mit naturheilkundlichen Mitteln übernommen. Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil Katharinas Vater mit dem Kind in die Vereinigten Staaten geflüchtet war, um einer zwangsweisen Chemotherapie zu entgehen. Außer Ernst war kein Arzt bereit, das Mädchen zu behandeln. Katharina verstarb im Juli vor zwei Jahren.

Nach dem Tod des Kindes wurde von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf erhoben, der Arzt habe nicht oft genug das Blut des Kindes untersucht. Ansonsten hätte er die rapide Verschlechterung des Gesundheitszustandes feststellen müssen. Katharinas Eltern allerdings hatten gegen den Leiter der Memminger Kinderklinik Anzeige erstattet wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Bei Wiederbelebungsversuchen war das Kind schwer verletzt worden. Dieses Ermittlungsverfahren wurde jedoch bereits eingestellt. kw

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