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LeserInnenbriefe

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Feudales Rentensystem

betr.: „Ein Polster für die Armen“, taz vom 29. 4. 16

Da waren wir doch eigentlich gut bedient in den letzten Jahren von der taz zum Thema Ungerechtigkeit bei der Altersversorgung.

In der taz vom 31. 1. 2011 gab es einen hervorragenden Artikel von Gabriele Goettle zu Otto Teufels Kampf gegen die bundesdeutsche Rentengesetzgebung. Dort wird glasklar die Zweiklassengesellschaft bei der Altersversorgung in Deutschland entlarvt, indem deutlich gemacht wird, dass es völlig unverständlich ist, warum die einen (Arbeitnehmer) für ihre Rente von Anfang an beträchtliche Beträge in ein Solidarsystem einbezahlen und andere, zum Beispiel Beamte, eine Pension (wesentlich höher als die durchschnittliche Rente) aus öffentlichen Geldern beziehen, für die sie keinerlei Beiträge eingezahlt haben. 2014 lasen wir in einem Artikel von Ursula Engelen-Kefer („Renten im freien Fall“) ein deutliches Plädoyer dafür, dass endlich alle, auch Selbständige, Beamte, Politiker und Menschen mit Einkommen über der Bemessungsgrenze in die Rentenversicherung einzahlen müssen.

Und jetzt macht sich Barbara Dribbusch in ihrem Artikel Gedanken, was man gegen die ungerechte Verteilung der Alterseinkommen tun kann. Dabei führt sie uns in ein paar Sätzen undifferenziert verkürzt und schlecht nachvollziehbar vor Augen, dass Selbstständige oft zu wenig verdienen, um in eine Rentenkasse einzahlen zu müssen, und Beamte oft zu lange leben und sie deshalb als Ruheständler eine zu große Belastung für die Kassen seien. Nein, Frau Dribbusch! Uns fehlt ein Solidarsystem. Wir benötigen alle arbeitenden Menschen als Beitragszahler. Auch wenn oder gerade weil Beamte gerne lange leben (ein Grund dafür sind ja wahrscheinlich all die Sicherheiten), sollen sie auch in ein Solidarsystem einzahlen.

Gabriele Goettle schrieb seinerzeit: „Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist . . . Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung . . . durchgesetzt haben.“ Dem habe ich nur noch hinzuzufügen, dass es sich bei unserem System um ein Feudalsystem handelt, das Friedrich der Große installiert hat. Eine Schande, wenn daran noch immer festgehalten wird! CHRISTIAN BUCHER, Lörrach

Rechtslage weiter entwickeln

betr.: „Der Egoismus der Eltern“, taz vom 10. 5. 16

Seltsam, dass der Autor, Martin Löhnig, seine Meinung nicht inhaltlich begründet.

Die für das Wechselmodell geschilderten Probleme gelten in gleicher Weise im üblichen Wochenendpapa-Modell. Dass das Wechselmodell einige Vorteile aufweist, wird im Artikel anerkannt. Seine Kritik an der klaren Resolution des Europarats richtet sich vorrangig gegen den vielleicht provokanten Titel. Die Forderung nach einer „Studie, die das Ganze unter deutschen Gesamtlebensbedingungen sauber untersucht“, kann nur bedeuten, dass die deutsche Rechtslage geprüft und weiterentwickelt wird, denn deutsche Kinder und deutsche Familien dürften sich auch im Scheidungsfall nicht wesentlich von denen in Schweden und anderen europäischen Ländern unterscheiden. Damit ist der Jurist Löhnig endlich auf dem Gebiet, wo er aufgrund seiner Profession Aussagen treffen kann. Aber nicht über das von ihm vermutete Kindeswohl! RAINER SCHINZEL, Bad Oldesloe

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