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Leistungen zur Pflege

Hamburg (dpa) – Die soziale Pflegeversicherung, für die seit dem 1.Januar Beiträge erhoben werden, zahlt vom 1.April an für die häusliche Pflege. Die Versicherung wurde unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen und wird im Umlageverfahren finanziert. Seit Jahresbeginn gilt ein Beitragssatz von 1,0 Prozent. In der zweiten Stufe gibt es ab 1. Juli 1996 auch Leistungen zur stationären Pflege, zugleich wird der Beitragssatz auf 1,7 Prozent erhöht. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der vom medizinischen Dienst festgelegt wird.

Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen)

Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig (Hilfebedarf mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten)

Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)

Der Pflegebedürftige zu Hause kann wählen zwischen einem Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder der sogenannten Sachleistung für die Hilfe durch professionelle PflegerInnen. Auch eine Kombination von Geld und Sachleistungen ist möglich.

Für Sachleistungen zahlt die Pflegekasse monatlich je nach Stufe 750, 1.800 oder 2.800 Mark – in besonderen Härtefällen bis 3.750 Mark; an Pflegegeld gewährt die Kasse je nach Stufe 400, 800 oder 1.300 Mark. Einmal jährlich werden für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 2.800 Mark übernommen.

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