■ Leichtathletik: Nichts für Krabbe
Das Urteil des Landgerichts München ist kein Erfolg für Katrin Zimmermann, geb. Krabbe (25): „Was unter dem Strich für Frau Krabbe bleibt, ist nichts“, sagt Clemens Prokop, Rechtswart des DLV. Daß die vom Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) zusätzlich zur einjährigen DLV-Sperre verhängte zweijährige Wettkampfsperre für unwirksam erklärt wurde, ist dem DLV recht, der längst für Reduzierung von Dopingsperren kämpft. Und heißt keineswegs, daß die mutmaßliche notorische Doperin damit rehabilitiert sei. Auch mit Schadensersatz kann sie nur begrenzt rechnen. Zwar hat das Gericht Forderungen für den Zeitraum der IAAF-Sperre als „im Grunde gerechtfertigt“ eingestuft, doch sei offen, ob die Klägerin selbst durch herausragende Leistungen neue Sponsoren hätte gewinnen können. Probleme mit dem Urteil, so es rechtskräftig würde, bekäme der Sport. Erstens heißt es darin, daß „zwei Jahre Sperre das Höchstmaß ist, das noch innerhalb der grundrechtlich rechtsstaatlichen Grenzen liegt“, womit die Autonomie der Sportgerichtsbarkeit augehebelt ist. Zweitens müßte der DLV für rechtswidrige Entscheidungen der IAAF mithaften. Dagegen geht der Verband in die Berufung.
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