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Legal gegen die Einbahnstraße

Seit Anfang Mai dürfen Radfahrer im Stadtteil Bremen-Findorff legal Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren. Schrittweise soll das Radeln gegen die Einbahnstraße in allen Tempo-30-Zonen der Stadt eingeführt werden. Zuvor müssen an den Zonengrenzen noch Hinweisschilder und Markierungen angebracht werden. Bremen hatte vor fünfzehn Jahren einzelne Einbahnstraßen für Radler in Gegenrichtung freigegeben. Daraus hatte sich ein System von Bordsteinradwegen in Gegenrichtung, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und Fahrradstraßen – in denen Radfahrer Vorrang haben – entwickelt. Nach Angaben des Bremer Senators für das Bauwesen geschah in den letzten zehn Jahren kein einziger Unfall mit Radfahrern, der auf diese Freigabe von Einbahnstraßen zurückgeführt werden konnte.

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