Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU: Ein Label für Analog-Käse
Lebensmittelimitate müssen ab 2014 Angaben darüber enthalten, aus was sie hergestellt wurden. Der Käufer kann dann entscheiden, ob er Käse aus Pflanzenfett essen will.
BRÜSSEL taz | Schinken- und Käse-Imitate werden in der Europäischen Union in Zukunft leichter im Supermarktregal zu erkennen sein. Ab 2014 müssen solche Produkte auf der Vorderseite der Verpackung die Aufschrift "aus Schinkenstücken zusammengesetzt" beziehungsweise "aus Pflanzenfett hergestellt" tragen. Das hat das Europäische Parlament am Mittwoch Straßburg beschlossen.
Gerade der so genannte Analog-Käse, der vor allem aus Wasser, Pflanzenfett, Eiweiß, Stärke und Geschmacksverstärkern hergestellt wird, war bisher für den Verbraucher kaum zu erkennen, weil es keine Kennzeichnungspflicht für solche Imitate gab.
Die geplante Beschriftung ist ein Teil aus dem gesamten Paket der neuen Lebensmittelkennzeichnung in der Europäischen Union. Auch auf "normalen" Lebensmitteln werden künftig die Nährwertangaben verpflichtend.
Sie müssen allerdings nicht – wie ursprünglich von Verbraucherschützern gefordert – auf die Vorderseite der Produkte gedruckt werden. Die Hersteller müssen in einer festgelegten Schriftgröße angeben, wie viel Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz in ihren Produkten steckt.
Zudem müssen die Unternehmen auch bei Frischfleisch, das nicht vorverpackt ist, die Herkunft angeben. Die einzige Ausnahme sind Produkte von Kleinunternehmen. Der Parlamentsentscheidung vorausgegangen war eine politische Einigung mit den Mitgliedsstaaten, die den Kompromiss jetzt nur noch abnicken müssen.
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