: Lebenslang „kein heiliges Gut“
Hamburg (dpa) — Generalbundesanwalt von Stahl hat sich dafür ausgesprochen, die obligatorische Strafandrohung Lebenslang bei Mord zu überprüfen. Die Strafandrohung sei für ihn „kein heiliges Gut, an dem nicht gerüttelt werden darf“, sagte er dem 'Spiegel‘. Lebenslang lasse „keine der individuellen Schuld angemessene Differenzierung“ zu.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni die Chancen für zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Mörder, nach Verbüßung von 15 Jahren Mindeststrafe vorzeitig entlassen zu werden, erheblich verbessert. Lehnen die Gerichte künftig einen Antrag auf vorzeitige Entlassung ab, dann müssen sie demnach genau bestimmen, bis wann die Vollstreckung fortzusetzen ist. Zudem hatten die Karlsruher Richter die Vollstreckungsgerichte verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf von 15 Jahren über eine mögliche Strafaussetzung zu entscheiden.
Optimistisch äußerte sich von Stahl zur Freilassung von RAF- Langzeithäftlingen wie dem seit 1975 einsitzenden Attentäter auf die Stockholmer Opec-Konferenz, Bernd Rößner. Er hoffe, daß die gemeinsamen Bemühungen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung „in sehr überschaubarer Zeit zu einer Freiheitsperspektive“ führen würden. Allerdings müsse der Gefangene noch „durch eine Therapie auf das Leben in Freiheit“ vorbereitet werden.
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