piwik no script img

Lebenslang für Mafiamord

■ Ukrainer zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Januar 1993 soll er zusammen mit einem Kompagnon einen russischen Geschäftsmann per Kopfschuß getötet haben

Ein 41jähriger Ukrainer ist gestern zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes an einem 40jährigen russischen Geschäftsmann verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, daß der Verurteilte gemeinsam mit einem noch flüchtigen Mittäter am 4. Januar 1993 in dem Berliner Nobelhotel „Esplanade“ den Kaufmann aus St. Petersburg mit einem Kopfschuß in seinem Hotelzimmer getötet hatte. Hintergrund der Tat waren illegale Geschäft zum Zweck Geldwäsche.

Entgegen des ursprünglichen Vorwurfs, daß es sich dabei um einen Auftragsmord der Russen- mafia gehandelt habe, gebe es dafür nunmehr „keine Anhaltspunkte“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka. Während der rund einjährigen Verhandlungsdauer sei die Kammer im Zusammenhang mit Fragen nach der Russenmafia auf eine „Mauer des Schweigens“ gestoßen.

Hintergrund der Tat ist nach Auffassung des Gerichts die Rivalität kleiner russischer Gruppen und Scheinfirmen gewesen, die „jenseits der Legalität“ ihren Geschäften nachgingen. Auch die Firma, für die der 40jährige Geschäftsmann nach Berlin gereist war, sei ein Scheinunternehmen.

Das Opfer war in seinem Hotelzimmer durch einen von hinten aufgesetzten Kopfschuß gewissermaßen hingerichtet worden. Seine Firma hatte ihn beauftragt, „gewaschenes Schwarzgeld“ zurückzuführen. Als die rund 250.000 Mark plötzlich verschwunden waren, sollte der 40jährige Nachforschungen über den Verbleib anstellen. „Um diese Aktivitäten des Mannes zu unterbinden“, sagte Miczajka, hätten der Angeklagte zusammen mit seinem Mittäter ihr Opfer getötet. Zudem entwendeten die Männer 20.000 Mark.

In ihrem Urteil folgte die 31. Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Kammer stützte ihre Entscheidung im wesentlichen auf die Aussage eines Tatzeugen, der sich gemeinsam mit den zwei Tätern in dem Hotelzimmer aufgehalten hatte. Die Aussage des Mannes läßt nach Auffassung des Gerichts „keine Lügenanzeichen“ erkennen. Zudem gebe es kein Motiv, das den Mann belasten könne.

Mit dem „lebenslänglich“ kam erstmals ein Mord, der mit der Russenmafia in Verbindung gebracht wurde, zur Verurteilung. Im März 1995 hatte das Landgericht einen Exilrussen von dem Mordvorwurf an zwei Ikonenhändlern freigesprochen. Im Fall des gestern verurteilten Ukrainers erklärte Miczajka, daß eine lückenlose Aufklärung der Hintergründe zur Russenmafia von Anfang an nicht zu erwarten gewesen sei. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen