: Lebenslang für Charité-Schwester
Das Urteil zur Mordserie an der Charité ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer ehemaligen Krankenschwester zu lebenslanger Haft bestätigt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, blieb damit die Revision der Frau im Wesentlichen erfolglos, lediglich der Schuldspruch wurde abgeändert. Danach ist die Frau in drei Fällen des Mordes und in zwei Fällen des Totschlags schuldig. Auf die Strafhöhe hatte dies keine Auswirkung. Das Berliner Landgericht hatte die 55-jährige Schwester im Juni 2007 wegen fünffachen Mordes verurteilt. Sie hatte 2005 und 2006 todkranken Patienten Medikamente verabreicht, die bei der schwachen Konstitution der Betroffenen zum Tod führten. (Az.: 5 StR 525/07) Die BGH-Richter bewerteten das Handeln der Krankenschwester etwas anders: Nach ihrer Überzeugung handelte die Frau zwar heimtückisch. Von niedrigen Beweggründen gingen sie aber im Gegensatz zu den Berliner Kollegen nicht aus. DPA