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Archiv-Artikel

Lebenslänglich für „Todespfleger“

KEMPTEN afp ■ Das Landgericht Kempten hat den so genannten Todespfleger von Sonthofen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem erkannte das Gericht bei dem 28-jährigen Stephan L. gestern auf eine besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen. L. hatte laut Anklage zwischen Anfang 2003 und Mitte 2004 im Krankenhaus von Sonthofen insgesamt 28 Patienten zu Tode gespritzt. Dies ist die spektakulärste Serie von Patiententötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.