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Lebenslänglich für RAFler

■ Höchststrafe für Helmut Pohl wegen versuchten Mordes / Mitangeklagter Stefan Frey erhielt 41/2 Jahre, danach Führungsaufsicht

Düsseldorf (ap/taz) - Mit hohen Haftstrafen endete am Dienstag in Düsseldorf der Prozeß gegen die beiden angeklagten RAF–Mitglieder Helmut Pohl (43) und Stefan Frey (26). Nach fast einjähriger Prozeßdauer verurteilte der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Pohl wegen Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag auf den US–Luftwaffenstützpunkt Ramstein zu lebenslanger Haft. Für Frey, der laut Gericht „Quartiermacher und Archivar“ gewesen sein soll, sprach das Gericht eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten aus. Fortsetzung auf Seite 2 Nach Verbüßung seiner Strafe soll er der Führungsaufsicht, einer verschärften Form der Bewährung unterstellt werden. In der Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter Arend dem Angeklagten Pohl vor, er bekenne sich noch heute „uneinsichtig, verblendet und unbeugsam“ zum gewaltsamen Kampf der „Roten Armee Fraktion“. Nach 74 Verhandlungstagen und der Vernehmung von 155 Zeugen und 16 Sachverständigen sah es das Gericht als er wiesen an, daß Pohl sich als Mittäter des Anschlags auf den amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein am 31.8.1981 des versuchten Mordes an 17 Menschen schuldig gemacht hat. Bei dem Anschlag war eine Autobombe vor dem Hauptquartier der US–Luftwaffe in Europa gezündet worden. 17 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Tote gab es jedoch nicht. In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es dazu: „Ziel der Terroristen war es, möglichst viele Menschen zu töten“. Bewußt sei die Bombe an einem Werktag morgens ums Sie ben Uhr gezündet worden. Nur weil eine der drei Bomben versagte und die anderen nicht gleichzeitig detonierten, sei „unvergleichlich größerer Schaden verhindert worden“, meinte das Gericht. Pohl, der schon in den 70er Jahren wegen RAF - Unterstützung eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hatte und auch sein Mitangeklagter Frey, hatten sich während des Prozesses zum „antiimperialistischen Befreiungskrieg“ der RAF bekannt und gefordert, als politische Gefangene behandelt zu werden. Bei Frey sah es das Gericht als erwiesen an, daß er für Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Adelheid Schulz Unterkünfte beschafft habe. In einem von ihm angeblich für die RAF aufgebauten Archiv, sollen darüber hinaus Informationen über Personen und Institutionen gesammelt worden sein, die als potentielle Anschlagsziele in Betracht kamen. Dieses Archiv sei für die weiteren Aktionen der RAF von größter Bedeutung gewesen. So befanden sich in den bei seiner Verhaftung 1984 sichergestellten Unterlagen unter anderem Informationen über die später bei Anschlägen ermordeten Ernst Zimmermann (MTU–Geshäftsführer) und Karl–Heinz Beckurts.

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