in kürze VIDEOAUTOMATEN : Laut BGH jugendsicher
Automaten zum Videoverleih verstoßen nicht gegen Jugendschutzgesetze. Das Urteil des Bundesgerichtshofs spricht drei Angeklagte frei, die per Automat auch Pornos anboten. Ein Austricksen der biometrischen Sicherung wurde nicht entdeckt. (Az. 1StR70/03) (ap)