■ Am Rande: Lange Krankheit ist Kündigungsgrund
Kassel (AP) – Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ungewiß ist. Dem Arbeitgeber sei dann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten, erklärte das Gericht in einem gestern bekanntgegebenen Grundsatzurteil. Es bestätigte damit die Entlassung einer Angestellten aus Würzburg, die als Folge eines Zeckenbisses und der Nachwirkungen von Medikamenten seit über vier Jahren arbeitsunfähig ist (AZ: BAG 2 AZR 192/96).
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