Landespolitik: Ein bisschen Mindestlohn
SPD ringt der CDU ein Landesmindestlohngesetz ab. was für Verbesserungen es bringt, ist unklar.
Berlin soll ein Landesmindestlohngesetz bekommen. Einen entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen von SPD und CDU an diesem Donnerstag in den Arbeitsausschuss des Abgeordnetenhauses einbringen. Demnach müssen das Land Berlin und Einrichtungen, deren Mehrheitseigner es ist, künftig allen Arbeitnehmern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Der Senat soll regelmäßig prüfen, ob er den Mindestlohn erhöhen will. Hierfür hatten die Grünen in einem eigenen Antrag vor anderthalb Jahren eine Kommission aus Senat, Arbeitgebern und -nehmern gefordert.
Künftig soll niemand, der für das Land arbeitet, weniger als 8,50 Euro pro Stunde bekommen – ob als Objektschützer vor Bezirksämtern oder Mitarbeiter bei Landesunternehmen wie Vivantes oder BVG. Der Gesetzentwurf nennt unter anderem Verwaltung, Anstalten und Stiftungen des Landes sowie Hochschulen und Gerichte als Geltungsbereich. Auch Träger, die Zuwendungen aus dem Landeshaushalt erhalten, sind einbezogen.
Wie viele Menschen dort momentan weniger als 8,50 Euro verdienen, ist unklar. Ende 2012 wurden entsprechende Fälle von Leiharbeitern im IT-Dienstleistungszentrum des Landes bekannt. Die Löhne und Gehälter der meisten Beschäftigten, etwa im öffentlichen Dienst, liegen über dem Satz. 8,50 Euro gilt bereits als Lohnuntergrenze bei allen durch das Land vergebenen Aufträgen, deren Volumen 500 Euro übersteigt. Wer im öffentlichen Beschäftigungssektor arbeitet, darf nicht weniger als 7,50 Euro Stundenlohn erhalten.
In der Debatte über die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in ganz Deutschland ist das Landesmindestlohngesetz ein Tropfen auf den heißen Stein. Einen solchen Mindestlohn, der für ausnahmslos alle Arbeitnehmer gelten würde, blockiert bisher die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP. Im März starteten die von SPD, Grünen und Linken gestellten Landesregierungen im Bundesrat eine Mindestlohninitiative. Berlin enthielt sich bei der Abstimmung, weil die CDU den Mindestlohn ablehnte.
Nachdem sich die CDU-Fraktion vergangene Woche bei der Positionierung der Koalition zum Energie-Volksentscheid durchgesetzt hatte, rang die SPD ihrem Partner nun das Landesmindestlohngesetz ab. Eigentlich wollten es die Koalitionäre noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen, doch die CDU zierte sich. Nun soll Berlin mit dem Mindestlohngesetz „eine Vorreiterrolle für soziale Gerechtigkeit und gute Arbeit“ einnehmen, so steht es in der Begründung.
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