VERBRAUCHERSCHUTZ : Land ruft Verfassungsrichter an
Ziemlich unappetitlich anzusehen ist, wie Schimmelpilze auf einer Portion Hackfleisch gedeihen, wenn man sie nur lässt. Die niedersächsische Landesregierung möchte derartige Alpträume für Verbraucher verhindern und Firmen an den Pranger gestellt sehen, wenn sie schwer gegen Lebens- und Futtermittelgesetze verstoßen haben. Deshalb hat sie eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt.
Mit der Klage will die Landesregierung rechtliche Blockaden beseitigen, die verhindern, dass Kreise und Gemeinden die Namen von Firmen veröffentlichen, die sich in grober Weise nicht an die Vorschriften halten. Ungenaue Formulierungen im Bundesgesetz führten dazu, dass Gerichte regelmäßig die Veröffentlichung der Namen stoppen. Das habe inzwischen sogar dazu geführt, dass die Behörden etwa bei Dioxinfunden gar nicht mehr den Versuch einer Veröffentlichung starteten. (dpa)