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■ Lärmschutz......für Asylbewerber?

Neustadt (dpa) – Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat den Bau eines Asylbewerberheimes in einem Ludwigshafener Gewerbegebiet vorläufig gestoppt. Das Gericht folgte mit dem am Montag veröffentlichten Beschluß der Klage eines Kraftfahrzeugbetriebes in unmittelbarer Nähe des Baugeländes (Aktenzeichen 2 L 2307/92). Der Kläger, in dessen Betrieb auch nachts Autos angeliefert werden, befürchtet Auflagen für seine Arbeit, wenn nebenan – wie geplant – 120 Asylbewerber wohnen. Der Kläger habe nachvollziehbar dargelegt, daß die gesetzlich erlaubte Nutzung seines Grundstücks mit „erheblichen Lärmemissionen“ verbunden sei und daß der Lärm „auch unmittelbar auf das geplante Asylbewerberheim einwirken“ würde, heißt es in der Begründung.

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