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Lärmbelästigung auf der Stadtautobahn

Bereits einen Tag nach der Verlängerung der Arbeitszeit von 6 bis 22 Uhr für die Baumaßnahmen auf dem seit Ende März gesperrten Abschnitt der Stadtautobahn hat es erste Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung gegeben. Bei Schallpegelmessungen wurden Werte zwischen 88 und 92 Dezibel registriert, das Vierfache des zulässigen Wertes. Gegen das bauausführende Unternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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