LOTTO RHEINLAND-PFALZ : Land keine Mehrheit
Das Bundeskartellamt hat dem Land Rheinland-Pfalz die Mehrheitsbeteiligung an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH untersagt. Andernfalls würde die ohnehin schon marktbeherrschende Stellung der Lotteriegesellschaft in dem Bundesland noch verstärkt, teilte die Kartellbehörde gestern in Bonn zur Begründung mit. (dpa)