LESERINNENBRIEFE :
Fußgänger werden behindert
■ betr: „Auf die Plätze, fertig, los!“, taz vom 1. 12. 10
Meinen Erfahrungen nach zwingen die Ampeln an der Invalidenstraße vor dem Hauptbahnhof fast immer zum Warten auf der Mitte und es ist nicht die Ausnahme, wie die Senatsverwaltung weismachen will. Nicht nur, dass man hier, wie an vielen anderen Stellen auch, die Fußgänger behindert, nein, man gefährdet sie auch noch: Denn mit den Bushaltestellen hüben wie drüben neben der Ampel sind Zielpunkte vorhanden, die man noch erreichen will, wenn der Bus schon fast am Losfahren ist. Und so kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, weil Fußgänger bei Rot laufen. Wer in Kenntnis dessen Ampeln dann so schaltet, handelt bewusst fahrlässig. Meiner Einschätzung nach sind die autofreundlichen Ampel-Programmierer das größte Hindernis für ein fußgängerfreundliches Berlin. Das Beispiel Invalidenstraße bestätigt mal wieder diese These.
KARL-HEINZ LUDEWIG, Berlin
Kein Symbol des Glaubens
■ betr.: „Die Allianz der Geschichtslosen“, taz vom 7. 12. 10
Ein überaus gelungener Beitrag, der das problematische Vorhaben auf den Punkt bringt! Wofür steht der geschichtsausblendende „Wiederaufbau“ der Garnisonkirche? Für ein überzeugendes Symbol des Glaubens wohl kaum. Man möge sich doch der Worte Otto Bartnings aus dem Jahre 1946 erinnern, des bedeutendsten protestantischen Kirchenbaumeisters des 20. Jahrhunderts: „Wiederaufbau? Schon das Wörtchen ‚wieder‘ gefällt mir nicht. Es klingt nach Wiederholen, wieder herbeiholen … Rekonstruktionen – je echter, desto schlimmer.“ IMMO WITTIG, Mitglied des Vorstands der
Otto Bartning-Arbeitsgemeinschaft Kirchenbau e. V., Berlin
Nachdenken über Fehlplanung
■ betr: „Grüne kriegen die Krise“, taz vom 10. 12. 10
Mit Frau Künast hat erstmalig eine hochrangige Politikerin die Zusammenhänge zwischen dem Flugbetrieb auf dem geplanten BBI und den Belastungen für die Anwohner offen angesprochen sowie entsprechende Konsequenzen eingefordert. Diejenigen, die nun von rein politischem Kalkül und mangelndem Sachverstand sprechen, haben sich bei Letzterem nun wahrlich nicht hervorgetan. Sie planten einen Flughafen in dicht besiedeltem Areal und zeigten sich überrascht, dass von einem solchen auch Flugzeuge abheben und gehörigen Lärm erzeugen werden. Weitere Beiträge, die folgten, waren an Konfusion und Widersprüchlichkeit kaum zu übertreffen: da wird einerseits das Primat des Lärmschutzes vor der Wirtschaftlichkeit gefordert, andererseits möchte man hinsichtlich Nachtflug, Parallelstartverfahren etc. keinen Deut von der Baugenehmigung abweichen. Den schwarzen Peter versucht man auf die Deutsche Flugsicherung oder das Bundesverwaltungsgericht abzuschieben. Bei diesen Versuchen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen, kann man für das klare Statement des Regierenden nur dankbar sein, der jüngst eine nächtliche Ruhezeit von fünf Stunden für ausreichend erklärt hat. Vielleicht schläft er selbst nur fünf Stunden am Tag, für die meisten anderen Menschen, und insbesondere für Kinder, trifft dies jedoch nicht zu. Von daher ist diese Haltung vollkommen verantwortungslos, zumal der Flughafen primär deshalb für mehrere Milliarden Euro neu gebaut werden soll, damit Menschen vom Fluglärm entlastet werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht der Politik die Chance gibt, über diese Fehlplanung noch einmal gründlich nachzudenken. MATTHIAS SCHMIDT, Berlin