LEHRER BELEIDIGT : Schulverweis rechtens
Wenn sich ein Schüler im Internet an bösen Beleidigungen seine Lehrerin beteiligt, muss er mit einem Schulverweis rechnen, so das VerwG Düsseldorf. Ein 13-jähriger Gymnasiast hatte an einer entsprechenden Homepage im Web mitgearbeitet. Die Eltern klagten gegen die Androhung des Schulverweises und verloren. (dpa)