piwik no script img

Archiv-Artikel

LEBENSVERSICHERUNGEN EuGH stärkt Rücktrittsrecht

LUXEMBURG/BRÜSSEL | Besitzer alter Lebensversicherungen bekommen möglicherweise nachträglich erweiterte Rücktrittsrechte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) traf gestern ein Voraburteil, das der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun konkretisieren muss. Betroffen sind Lebensversicherungen, die bis 2007 abgeschlossen wurden. Der EuGH urteilte, dass das Rücktrittsrecht nicht nach einer bestimmten Frist erlöschen kann, wenn der Kunde nicht bei Abschluss über dieses Recht informiert wurde. (Az.: C-209/12) (epd)