■ LAUSCHANGRIFF: Schlappe für Bremer Verfassungsschutz
Bremen (taz) — Der Lauschangriff, wie ihn der Bremer Verfassungsschutz praktiziert, ist rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht der Hansestadt fest. Es folgte den Klagen zweier Überwachter, die von den beamteten Lauschern verdächtigt wurden, einer „autonomen Zelle“ anzugehören. Das Gericht beanstandete das formelhafte Verfahren, mit dem die G-10-Kommission den Überwachungsanträgen des Verfassungsschutzes zustimme.
Der Bremer Innensenat will als Dienstaufsichtsbehörde des Verfassungsschutzes kein Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. Statt dessen soll die Abhörpraxis verändert werden. SEITE 4
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen