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Archiv-Artikel

Neues vom Justizsenator Kusch weiter für aktive Sterbehilfe

Von mac

Er hat es wieder getan – doch diesmal mit Erlaubnis. Wackel-Justizsenator Roger Kusch (CDU) plädierte gestern auf einer Podiumsdiskussion in der Bucerius-Law-School erneut für eine rechtliche Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe und hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf gleich mit im Gepäck. Der Auftritt war allerdings mit Kuschs Kritikern in der CDU abgesprochen.

Laut Justizbehörde hatten die Kontrahenten zuvor einen Kompromiss gefunden. Danach durfte Kusch auf dem gestrigen Diskussionsforum seine Meinung zur Sterbehilfe äußern und er darf es noch auf einer weiteren öffentlichen Veranstaltung am 20. Februar tun. Außerhalb dieser Anlässe verpflichtete sich der Senator zum Thema zu schweigen, bis auf einer parteiinternen Veranstaltung im Mai weitere Weichen gestellt werden.

Kusch betonte auf der Veranstaltung, er halte die von ihm vorgeschlagene rechtliche Regelung „nach wie vor für notwendig“. Sein Gesetzentwurf, den er nicht als Entwurf seiner Behörde verstanden wissen will, sieht die „Tötung“ eines unheilbar erkrankten Patienten „durch einen Arzt“ unter festgelegten Bedingungen vor. Zur Untermauerung seiner Kampfbereitschaft verlas der Senator den Brief einer todkranken Hamburgerin, die ihn aufgefordert hatte, auch nach den Kontroversen der vergangenen Tage weiter „für die Sterbehilfe zu kämpfen“.

Die DiskutantInnen, zu denen auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) gehörte, stimmten darin überein, dass es im Bereich der passiven und aktiven Sterbehilfe, des straffreien Beistands zur Selbsttötung und der Tötung auf Verlangen rechtliche Grauzonen und gesetzlichen Regelungsbedarf gebe. Merk warnte jedoch, Kuschs Gesetzentwurf würde „dem Missbrauch Tür und Tor öffnen“. mac