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Kurze Asyl-Prozesse

■ Asyl-Fälle aus Nigeria erledigen sich meist von selbst

Was geben nigerianische Asylbewerber als Fluchtgründe an, wenn ihr Fall vor ein Verwaltungsgericht kommt? Viggo Eiberle, derzeit Vorsitzender der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes und zuständig für Asylverfahren aus Schwarzafrika, schildert den Alltag der Rechtsfindung so: „Ich mache Sammeltermine, 13 Fälle auf einmal. Aber 70 Prozent von ihnen sehen wir hier gar nicht.“ Denn mit dem Termin bekommen die Asylbewerber das Angebot, bei Klagerücknahme noch drei Monate mit Sozialhilfebezügen „geduldet“ zu werden. „Das ist billiger als der weitere Rechtsweg“, sagt Eiberle.

Wenn dann der Termin naht, bleiben vielleicht drei Fälle übrig. „Von den dreien kommt einer nicht“, schildert Richter Eiberle, einer zieht die Klage während der Verhandlung zurück. Im Regelfall bleibt nicht mehr als einer übrig. Eiberle: „Es kommt schon vor, daß wir ein Urteil schreiben müssen.“ 46 Verfahren dieser Art allein aus Nigeria gab es im ersten Halbjahr 1992.

Was für ein Urteil folgt, scheint keine Frage: „Wir haben seit zwei Jahren niemanden aus Ghana/Nigeria anerkannt.“ Die große Mehrzahl der Asylbewerber haben einmal in Zirndorf eine halbe Seite über ihre Verfolgung ausgefüllt, „mehr kommt dann auch im Verfahren nicht“. Offenbar, so Eiberle, gibt es Hilfen beim Antrag, die Angaben seien meist äußerst stereotyp: Religiöse Auseinandersetzungen, Beteiligung an einem Putsch, Armutsrevolten. Die Asylbewerber sind aber Kinder der afrikanischen Mittelschicht, meist alleinstehende Männer.

Die Anträge, aus Zirndorf mit einem „offensichtlich unbegründet“ kommen, sind in Bremen in drei Monaten entschieden. Einen Berg von unerledigten Klagen gibt es hier nicht. K.W.

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